Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Michael Bohn Consulting, nachfolgend "Vermittler" genannt, und den Auftraggebern sowie den Bewerbern im Rahmen der Personalvermittlung.

2. Vertragsgegenstand
(1) Der Vermittler bietet Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung an. Der Vermittler sucht auf Auftrag des Arbeitgebers geeignete Kandidaten (Bewerber) und stellt diese dem Arbeitgeber vor.
(2) Die Vermittlung der Bewerber erfolgt grundsätzlich kostenfrei, sofern nichts anderes zwischen dem Bewerber und dem Vermittler vereinbart wurde. Der Vermittler sucht für die Bewerber ohne Gebühren einen passenden Arbeitgeber.
(3) Der Vermittler ist nicht Vertragspartner des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Bewerber. Der Vermittler stellt lediglich den Kontakt her und unterstützt bei der Auswahl geeigneter Kandidaten.

3. Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber (Arbeitgeber) kommt zustande, wenn der Auftraggeber dem Vermittler einen Auftrag zur Personalvermittlung erteilt. Dies kann durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Vermittlers erfolgen.
(2) Der Vertrag zwischen dem Bewerber und dem Vermittler kommt zustande, wenn der Bewerber seine Unterlagen zur Prüfung bei dem Vermittler einreicht und die Dienste des Vermittlers in Anspruch nimmt. Dieser Vertrag ist für den Bewerber kostenfrei, sofern nicht anders vereinbart.

4. Pflichten des Vermittlers
(1) Der Vermittler verpflichtet sich, für die Personalvermittlung geeignete Kandidaten zu suchen und dem Arbeitgeber vorzustellen.
(2) Der Vermittler übernimmt keine Garantie für den erfolgreichen Abschluss eines Arbeitsverhältnisses oder für die dauerhafte Eignung des vermittelten Kandidaten.
(3) Die Suche nach einem geeigneten Arbeitgeber für den Bewerber erfolgt kostenfrei. Der Bewerber trägt keine Kosten für die Vermittlung, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung zwischen dem Bewerber und dem Vermittler getroffen. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die Entscheidung des Arbeitgebers, den Bewerber einzustellen.

5. Pflichten des Auftraggebers (Arbeitgeber)
(1) Der Auftraggeber stellt dem Vermittler alle relevanten Informationen über den zu besetzenden Arbeitsplatz sowie die Anforderungen an den Bewerber zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Vermittler innerhalb einer angemessenen Frist Rückmeldung über die vorgeschlagenen Kandidaten zu geben.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vermittler unverzüglich zu informieren, wenn der vermittelte Kandidat eine Zusage erhält oder der Bewerbungsprozess abgebrochen wird.

6. Vergütung des Vermittlers
(1) Für die Vermittlung eines geeigneten Bewerbers an den Auftraggeber, die zur Einstellung des Bewerbers führt, hat der Vermittler Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr.
(2) Die Höhe der Vermittlungsgebühr richtet sich nach der Vereinbarung im Vertrag und/oder dem vereinbarten Prozentsatz des Jahresgehalts des vermittelten Kandidaten. 

7. Erfolgsprovision
(1) Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eines Bewerbers an den Auftraggeber, die zur Einstellung des Bewerbers führt, hat der Vermittler Anspruch auf die vereinbarte Vermittlungsgebühr.
(2) Die Gebühr wird fällig, wenn der vermittelte Kandidat ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber eingeht, unabhängig davon, ob der Kandidat selbstständig oder in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt wird.

8. Haftung
(1) Der Vermittler haftet nicht für die endgültige Eignung des vermittelten Kandidaten oder für etwaige Schäden, die durch das Arbeitsverhältnis entstehen.
(2) Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit des Arbeitsverhältnisses oder für die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften durch den Auftraggeber.

9. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die im Rahmen des Vermittlungsprozesses erhalten werden, vertraulich zu behandeln.
(2) Der Auftraggeber und der Bewerber dürfen keine personenbezogenen Daten, die durch den Vermittler bereitgestellt wurden, ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweils anderen weitergeben oder nutzen.

10. Datenschutz
Der Vermittler verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Alle personenbezogenen Daten werden nur im Rahmen des Vertragszwecks verarbeitet und gespeichert.

11. Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber kann jederzeit von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Wird der Vertrag vor der erfolgreichen Vermittlung eines Kandidaten gekündigt, ist der Vermittler berechtigt, die bis dahin angefallenen Kosten zu berechnen.

12. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bad Kreuznach.

Stand: 01.01.2025

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